Rechtsprechung
LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme bei Auslandsbehandlungen; Fehlende Behandlungsmöglichkeit im Inland; Zustimmung zur Klageänderung durch rügelose Einlassung; Zumutbarkeit der Inanspruchnahme inländischer Behandlungsmöglichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 31.05.1996 - S 1 K 16/95
- LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95
Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige, …
Auszug aus LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 05.07.1995 - 1 RK 6/95) sei für eine Kostenerstattung auch Voraussetzung, daß die Erprobung der betreffenden Behandlung abgeschlossen sei und über Qualität und Wirkungsweise der neuen Behandlungsmethode wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen gemacht werden könnten und keine durchgreifenden Bedenken bestünden. - BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/95
Auslandsbehandlung - Möglichkeit der Inlandsbehandlung - Erfolgsaussicht
Auszug aus LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96
Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3 - 2500 § 18 Nr. 1) darf zwar eine Auslandsbehandlung nicht schon dann versagt werden, wenn generell die Möglichkeit einer Behandlung im Inland besteht, diese aber aus im spezifischen Krankheitsbild liegenden Gründen keinen Erfolg verspricht. - BSG, 29.06.1993 - 12 RK 13/93
Bestehen einer Familienversicherung während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. …
Auszug aus LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96
Auch für die geänderte Klage sind die Prozeßvoraussetzungen erfüllt (zu diesem Erfordernis siehe BSG vom 29.06.1993 - 12 RK 13/93).
- FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 16/96
Verfahrensfehlerhafte USt-Bescheide wegen Unbestimmtheit des Steuerschuldners …
Unter den gegebenen Umständen erscheint es geboten, nur über die im eigenen Namen eingelegten Klagen des Herrn ... (2 K 11/96 und 2 K 16/96) zu entscheiden und die Entscheidungen über die im Namen der "I AG" (2 K 12/96), des F-Trust (2 K 15/96) und der R-Anstalt eingelegten Klagen zurückzustellen.